AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma ProfiAutopflege Führer GmbH & Co. KG i.L.
Allen zwischen der Firma ProfiAutopflege Führer GmbH & Co. KG i.L.
(im folgenden Anbieter, Auftragsnehmer genannt) und den Kunden (im folgenden Auftraggeber genannt) abgeschlossenen Verträgen liegen folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt ) zugrunde:
§1 Geltungsbereich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Für alle zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge gelten unsere AGB. Zu diesen zählen Geschäftsbereiche wie Fahrzeugaufbereitung, Fahrzeugwäsche, Folierung und weitere. Der Auftraggeber erteilt den Auftrag gem. Preisliste/Angebot.
1.1 Alle Vereinbarungen, die von unseren AGB abweichen bedürfen der Schriftform. Von unseren AGB abweichende Vereinbarungen nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
1.2 Änderungen an den AGB sind vorbehalten und müssen einen Monat vor Wirksamkeit schriftlich angekündigt werden.
1.3 Wenn eine oder mehrere Klauseln bzw. Absätze unwirksam sind, so bleiben die restlichen Klauseln bzw. Absätze der AGB davon unberührt und somit weiterhin gültig.
§2 Terminvereinbarungen
2.1 Terminvereinbarungen sind im rechtlichen Sinne als Auftragserteilungen zu behandeln und werden als solche anerkannt. Vor Durchführung einer Fahrzeugreinigung und Fahrzeugaufbereitung, oder einer Folierung muss der Auftraggeber schriftlich eine Auftragsbestätigung unterzeichnen. Diese ist unabhängig von der Terminvereinbarung.
2.2 Terminvereinbarungen werden mit Einverständnis vom Auftraggeber und Anbieter getroffen. Eilaufträge müssen vom Auftraggeber als solche vor Auftragsannahme deklariert werden. Eine solche Auftragsannahme behält sich der Anbieter vor, da diese sich nach der Auftragslage richtet.
§3 Nichteinhaltung einer Terminvereinbarung
3.1 Terminvereinbarungen behalten Ihre Gültigkeit bis zu dem vereinbarten Termin, wenn nicht mindestens einen Werktag vor dem Ausführungsdatum dieser Termin von einer Seite der Geschäftsparteien aufgekündigt wird.
3.2 Bei höherer Gewalt oder behördlichen Anordnungen kann eine Terminvereinbarung kurzfristig für nichtig erklärt werden.
3.3 Bei erheblicheren Verspätungen, die unseren Arbeitsablauf in außerordentlichem Maße beeinträchtigen und die durch den Kunden verursacht wurden, behalten wir uns das Recht vor, nach Absprache einen neuen Termin zu vergeben, den Fertigstellungszeitpunkt zu verschieben oder den Termin, wenn machbar einzuhalten und gegebenenfalls dafür einen Eilzuschlag zu berechnen.
§4 Reklamationen
4.1 Die durchgeführten Leistungen des Anbieters werden zusammen mit dem Auftraggeber
bei Übergabe des Fahrzeuges überprüft. Reklamationen können ausschließlich nur nach erbrachter Arbeit geltend gemacht werden.
Der Anbieter hat das ausdrückliche Recht zur Nachbesserung, sofern die Reklamation berechtigt ist.
4.2 Reklamationen sind vom Auftraggeber vor Ort und unverzüglich im Beisein des Anbieters schriftlich festzuhalten. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, sobald das Fahrzeug unsere Arbeitsstätten verlassen hat.
4.3 Reklamationen, die sich auf die Beschädigung am Fahrzeug durch den Anbieter beziehen bzw. verursacht sein könnten, müssen unverzüglich fotografisch dokumentiert werden. Anderweitig ist eine Reklamation nicht möglich.
§5 Haftung und Garantie
5.1 Schadenersatzansprüche seitens des Auftraggebers können nur geltend gemacht werden, wenn dem Anbieter oder einem seiner Mitarbeiter grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz angelastet werden können.
5.2 Bei Lackschäden, die durch den Anbieter verursacht werden und ihren Ursprung in schadhaften Lacken haben, wie z.B. durch Steinschlag, Lackabplatzungen, schlecht verarbeitete Lacke, Kratzer, etc. können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter oder dessen Mitarbeiter geltend gemacht werden.
5.3 Die Haftung für alle Schäden am Fahrzeug, die vor der Fahrzeugaufbereitung an dem betreffenden Fahrzeug vorhanden waren (z.B. Karosserieschäden, Kratzer und Beulen, schadhafte Felgen, Antennen, Außenspiegel, Aufbauten, loses und schadhaftes Interieur oder Zubehör, welches im Vorfeld schlecht bzw. unfachmännisch angebracht wurde, etc.) oder durch die Arbeiten am Fahrzeug vergrößert wurden wird nicht übernommen.
5.4 Motor- und Motorenraumwäsche werden nur an Kraftfahrzeugen mit einwandfreier Elektronikabdichtung durchgeführt, bei Ausfällen übernimmt der Anbieter keinerlei Haftung. Mit der Auftragserstellung zur Motor- und Motorenraumwäsche bestätigt der Auftraggeber die einwandfreie Elektronikabdichtung im Motorenraum und seines Fahrzeugs. Hierbei wird keine Gewährleistung seitens des Auftragnehmers durch Feuchtigkeitseintritt entstehende Folgeschäden übernommen.
5.5 Bei empfindlichen Elektrobauteilen (z.B. Alarmanlagen, HiFi Anlagen, etc.) ist der Auftraggeber verpflichtet, diese im Vorfeld der auszuführenden Arbeiten an seinem Fahrzeug dem Anbieter zu melden bzw. dies auf der Auftragsbestätigung schriftlich zu vermerken, da sonst gegen diesen keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können.
5.6 Das Fahrzeug sollte bei Übergabe keine losen Teile aufweisen. Wertsachen oder andere Gegenstände müssen vor Auftragsantritt entfernt werden. Es können keine Schadenersatzansprüche gegen den Anbieter bzw. dessen Mitarbeiter, bei fehlenden oder nicht zum Fahrzeug gehörenden Teilen bzw. Wertsachen geltend gemacht werden. Der Auftragsnehmer übernimmt keine Haftung für im Fahrzeug verbliebene Gegenstände.
5.7 Natürliche Abnutzung und Alterung sowie Verschleiß wie z.B. bei Lackschäden durch Vogel Kot, Kratzer in den Scheiben, etc. ist von der Gewährleistung ausgeschlossen.
5.8 Ist von vornherein zweifelhaft, ob ein bestimmter Erfolg überhaupt erreicht werden kann, so wird nur die zur Verfügungsstellung der Dienste und nicht deren Erfolg geschuldet. Über diesen Zustand wird der Kunde schon im Beratungsgespräch spätestens vor Beginn der Arbeit soweit dies vorher absehbar ist informiert.
5.9 Bei einem Schadensfall ist unverzüglich eine Bilddokumentation vom beschädigten Gegenstand zu erstellen.
5.10 Sollte ein Gewährleistungsfall eintreten, so vereinbaren Sie einen Begutachtungstermin in einer unserer Niederlassungen. Kleinere Mängel können dann relativ zeitnah und nach Absprache korrigiert werden. Bei berechtigten Beanstandungen haben wir das Recht, nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist eine Neuherstellung oder Nachbesserung vorzunehmen. Eine ohne unsere Zustimmung erfolgte Mängelbeseitigung durch Dritte entbindet uns von jeglicher Mängelhaftung.
5.11 Wenn und soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
§6 Formalitäten und schriftliche Absicherung
6.1. Vor Beginn der durchzuführenden Arbeiten am Fahrzeug, müssen die Auftragsformulare vom Kunden unterzeichnet werden. Hierzu gehört neben der Auftragsbestätigung ggf. eine Beschreibung der vorhandenen Schäden am Fahrzeug. Diese dienen der rechtlichen Absicherung des Auftraggebers und des Anbieters sowie dessen Mitarbeitern.
6.2. Der Anbieter behält sich rechtliche Schritte gegen den Auftraggeber vor, wenn dieser Schadensersatzansprüche nach Abschluss des Auftrages geltend machen möchte, die sich auf bereits vor der Ausführung des Auftrages vorhandene Schäden beziehen.
6.3. Mit der Unterzeichnung dieser Formulare bestätigt der Auftraggeber ihre Richtigkeit. Zugleich werden durch die Unterzeichnung auch unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und die ggf. auf der Auftragsbestätigung festgehaltenen außerordentlichen Vereinbarungen akzeptiert und anerkannt.
§7 Zahlungsbedingungen / Zahlungsvereinbarungen
7.1. Unsere Leistungen werden grundsätzlich nach Rechnungserhalt per Überweisung bezahlt oder bei Abholung des Fahrzeuges wird die Rechnung bar beglichen. Je nach Niederlassung ist unter Umständen auch eine Bezahlung mit EC, DKV und UTA Karte möglich.
7.2 Im Falle einer Überweisung richtet sich die Fälligkeit der Zahlung nach den Rechnungsangaben.
§8 Preise / Pauschalpreise
8.1. Die Preise des Anbieters sind im Allgemeinen abhängig vom Zustand bzw. vom Verschmutzungsgrad. Alle angegebenen Preise, sofern Sie nicht mit dem Kunden abgesprochen sind, entsprechen Fahrzeugen mit normalem Verschmutzungsgrad.
8.3. Extreme Verschmutzungen wie z.B. Farben, Tierhaare, etc., bei denen eine spezielle Behandlung erforderlich ist, kann ein Aufpreis geltend gemacht werden, welches unabhängig von Pauschalpreisen oder Angeboten ist. Sollten stärkere Verschmutzungen erst während der Reinigung bemerkt bzw. festgestellt werden, so ist der Kunde unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Eine Auftragserteilung gegen Mehrkosten kann hierbei auch telefonisch erteilt werden.
§9 Gültigkeit der allgemeinen Geschäftsbedingungen
9.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen haben Gültigkeit soweit keine anderweitigen Vereinbarungen zwischen den Geschäftsparteien getroffen wurden.
9.2 Vereinbarungen, die von den hier aufgeführten Bedingungen abweichen, sind schriftlich festzuhalten.
9.3 Anderweitige Vereinbarungen, die einen oder mehrere Teile der Geschäftsbedingungen betreffen, nehmen keinen Einfluss auf die Gültigkeit der übrigen Bedingungen.
§10 Sonstiges
10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen personenbezogenen Daten des Kunden zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Kundendaten werden nicht an Dritte weitergegeben.
10.2 Zu Werbezwecken erstellen wir regelmäßig Fotos unserer Arbeiten bzw. von Kundenfahrzeugen und veröffentlichen diese auf unserer Webseite. Zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte werden Kennzeichen unkenntlich gemacht. Die Rechte an den Bildern liegen ausschließlich bei uns.
10.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen oder Regelungen dieser AGB unwirksam oder lückenhaft sein, so werden die anderen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder lückenhaften Bestimmung oder Regelung soll eine Regelung treten, so wie es beide Parteien bei Auftragserteilung beabsichtigt haben oder diese den gesetzlichen Bestimmungen am nächsten kommt. Änderungen sind vorbehalten.
10.4 Für alle zwischen dem Anbieter und dem Kunden abgeschlossenen Verträge gilt deutsches Recht.
10.5 Gerichtsstand ist Wiesbaden.
Alles was das Fahrerherz begehrt!